Kammerprüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 120 Minuten in folgenden Gebieten durchzuführen:

  1. Arbeitsgestaltung und Informationsverarbeitung,
  2. Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen,
  3. Kaufmännische Geschäftsprozesse,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Betrieb zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Entwicklung von Marketing- und Kommunikationskonzepten, (150 Min.)
  2. Umsetzung und Steuerung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, (90 Min.)
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde, ( 60 Min.)
  4. Fallbezogenes Fachgespräch. ( 40 Min. einschl. Vorbereitung)  

Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mündlich durchzuführen.

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