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Kammerprüfung
Es finden zwei ausbildungsbegleitende Prüfungen statt, eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung. Die Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Niedersachsen durchgeführt, dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Berufsschullehrer angehören.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist im 2. Halbjahr der Fachstufe I und dauert 120 Minuten. Bei dieser Prüfung kann man nicht durchfallen. Die Ergebnisse werden dem Ausbildenden mitgeteilt. Geprüft werden berufsbezogene Kenntnisse über schulische Leistungen und praktische Erfahrungen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Teilen und der praktischen Prüfung. Bei der Abschlussprüfung kann man leider auch erfolglos sein. Frühestens nach einem halben Jahr ist eine Wiederholung möglich. Der Ausbildende muss den Ausbildungsvertrag entsprechend verlängern.
Schriftlicher Teil: | |
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Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke | 90 Min. |
Warensortiment | 90 Min. |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. |
Praktischer Teil: | |
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Warenwirtschaft | 45 Min. |
Beratungsgespräch | 15 Min. (+15 Min. Vorbereitung) |
Mündlicher Teil:
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird nur dann durchgeführt, soweit es für das Bestehen der Abschlussprüfung notwendig ist.
Prüfende Stelle: Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover
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