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Berechtigungen
Abschlüsse
- Das Abschlusszeugnis berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin bzw. Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent - Schwerpunkt Informationsverarbeitung“.
- Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
- Mit Bestehen der Zusatzprüfungen (FHR) wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben
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