Berechtigungen

Abschlüsse

  • Das Abschlusszeugnis berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin bzw. Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent - Schwerpunkt     Informationsverarbeitung“.
  • Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
  • Mit Bestehen der Zusatzprüfungen (FHR) wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben

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