Überblick - Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Beschreibung

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können durch ihre Ausbildung sehr vielseitig eingesetzt werden.

Zum einen gehört die Arbeit direkt am Patienten dazu, aber auch der Praxisschreibtisch gehört zum Berufsbild einer ZFA. Ebenso bietet der Einsatzbereich durch Zahnarzt-/Fachzahnarztpraxen, Zahnkliniken sowie öffentliche Gesundheitsämter/-organisationen ein großes Spektrum.

Die Aufgaben einer ZFA sind:

  • team- und prozessorientiertes Arbeiten
  • betreuen von Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • assistieren bei der Behandlung von Patienten
  • durchführen von Hygienemaßnahmen
  • mitwirken bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen
  • anwenden von Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes
  • erklären von Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe für den Patienten
  • anleiten der Patienten zur Mundhygiene
  • mitwirken in der Gruppenprophylaxe
  • dokumentieren der Behandlungsabläufe
  • erfassen der erbrachten Leistungen für die Abrechnung
  • organisieren der Praxisabläufe
  •  mitwirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • erstellen und überwachen der Terminplanungen
  • durchführen des Schriftverkehrs
  • kontrollieren der Zahlungseingänge
  • anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
  • beachten der Regeln des Datenschutzes

(aus: Bundesinstitut für berufliche Bildung bibb.de)

Weitere interessante Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf der Seite der Zahnärztekammer Niedersachsen zkn.de – Praxis und Team und bei dem Angebot der Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de

Aufnahmevoraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss (Sekundarabschluss I) ein. (Infomartionsbroschüre)

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer erstreckt sich in der Regel über 3 Jahre.

Bei guten Noten in der Zwischenprüfung und in den Schulzeugnissen kann mit Zustimmung des Ausbilders bereits nach 2 1/2 Jahren ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Bei Vorliegen der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife kann mit Zustimmung des Ausbilders die Ausbildungsdauer auf 2 Jahre verkürzt werden.

Auf der Seite der Zahnärztekammer Niedersachsen (zkn.de) finden Sie weitere Informationen sowie direkte Ansprechpartner.

Weitere Informationen zur dualen Ausbildung

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