Kammerprüfung

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Prüfende Stelle ist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.


Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nehmen die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr an einer Zwischenprüfung teil.

Sie wird schriftlich zu folgenden Themen in 180 Minuten durchgeführt:

  • Leistungsprozesse im Gesundheitswesen
  • Rechnungswesen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde. 

Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des bisher erworbenen Wissens. Das Ergebnis hat keine Rechtsfolgen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.


Abschlussprüfung

In der Abschlussprüfung soll die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und beinhaltet die betriebliche Ausbildung und die Lerngebiete des Berufsschulunterrichts. Prüfungsfächer der schriftliche Prüfung sind:

  • Gesundheitswesen in 120 Minuten,
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens in 150 Minuten,
  • Wirtschafts- uund Sozialkunde in 90 Minuten

In der mündlichen Prüfung stehen dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Auswahl. Diese stammen insbesondere aus den Gebieten interne Kooperation, Lösung einer innerbetrieblichen Aufgabenstellung kundenorientierte Kommunikation, Information und Verkauf, Beschwerdemanagement In maximal 20 Minuten soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann.


Prüfungsergebnisse

Wird in der schriftlichen Prüfung in zwei Bereichen die Note fünf erteilt, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

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