Praktikum Klasse 11

Das Praktikum in Klasse 11 soll in geeigneten Betrieben, z. B. der Industrie oder des Handels abgeleistet werden (siehe „Geeignete Praktikumseinrichtungen“). Das heißt, der Betrieb soll der Praktikantin / dem Praktikanten einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe in einschlägigen Bereichen bzw. Abteilungen ermöglichen. Inhaltlich soll sich das Praktikum an Ausbildungsplänen vergleichbarer Berufsausbildungen orientieren.

Im Unterricht der Klasse 11 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung werden grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse vermittelt, die dann in Klasse 12 vertieft und erweitert werden.

Das Praktikum findet an drei Tagen in der Woche mit einer Dauer von insgesamt ca. 24 Stunden statt und soll das ganze Schuljahr begleiten. Dafür sind die unterrichtsfreien Wochentage und/oder ggf. die Wochenenden vorgesehen. Für die Anerkennung des Praktikums darf ein Gesamtumfang von 960 Stunden nicht unterschritten werden, da dieser Stundenumfang Voraussetzung für die Versetzung in die Klasse 12 ist.

Der Praktikumsplatz muss von der Schülerin/dem Schüler eigenständig gesucht werden und durch einen Praktikumsvertrag und mit einem Praktikumsplan der Schule spätestens zu Beginn des Schuljahres nachgewiesen werden (vgl. Hinweise zur Anmeldung auf der Homepage). Wird der Nachweis des Praktikums nicht termingerecht vorgenommen, verfällt die unter Vorbehalt gestellte Aufnahmezusage. Der Schulplatz wird dann unverzüglich im Nachrückverfahren an weitere Bewerberinnen oder Bewerber vergeben. Mustervordrucke für den Praktikumsvertrag und den Praktikumsplan können im Sekretariat der Schule angefordert bzw. von der Homepage www.bbs-pottgraben.de heruntergeladen werden.

Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung bei jeder Schülerin und jedem Schüler aus. Der Nachweis erfolgt über Stundennachweise und Praktikumsberichte. Der Praktikumsbetrieb hat das Recht, die Praktikumsberichte einzusehen.

Download-Dateien:

Geeignete Praktikumseinrichtungen

Das schuljahrbegleitende Praktikum in der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft- soll grundsätzlich in einem Praktikumsbetrieb absolviert werden, der es ermöglicht, wirtschaftliche Abläufe bzw. kaufmännische Tätigkeiten aktiv und praxisnah zu erfahren.

Geeignet sind insbesondere folgende Betriebe:

  • Groß- und Außenhandel
  • Industriebetriebe
  • Speditionen bzw. Logistikbetriebe
  • Banken und Sparkassen
  • Einzelhandel (inkl. Buchhandel)
  • Versicherungen
  • Krankenkassen
  • Event-Agenturen.

Grundsätzlich nicht geeignet sind Betriebe, in denen keine einschlägig kaufmännischen Abteilungen existieren. Dies sind beispielsweise:

  • Rechtsanwälte / Notare
  • Steuer- und Finanzberatung
  • Gastronomie
  • kleine Reisebüros
  • Werbeagenturen
  • Sport-/Fitnessstudios.

Versetzung in Klasse 12

Eine Schülerin/ein Schüler wird in die Klasse 12 versetzt, wenn sie/er die schulischen Voraussetzungen erfüllt und am Ende des Schuljahres eine ordnungsgemäße praktische Ausbildung durch eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes nachweist. Diese Bescheinigung (oder ggf. eine vorläufige Bescheinigung) bestätigt die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums und enthält genaue Angaben über den zeitlichen Umfang. Sie muss der Klassenlehrkraft vor den Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres ausgehändigt werden.

Diese Seite teilen:

Zurück zum Seitenanfang