Überblick - Fachoberschule Gesundheit (FOG)

Beschreibung

Allgemeines

Die Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOG) - Schwerpunkt Gesundheit/Pflege - ist eine weiterführende berufsbezogene Schulform. Sie ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine fachliche Schwerpunktbildung im medizinischen und pflegerischen Bereich, die sie befähigt, ihren Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen.

Abhängig von der beruflichen Vorerfahrung wird die Fachhochschulreife nach zwei Jahren (Klasse 11 und Klasse 12) oder nach einem Jahr (nur Klasse 12) erreicht.

Der Besuch der Fachoberschule Gesundheit erfordert:

  • ein grundsätzliches Interesse an den Vorgängen im Gesundheitswesen, insbesondere an den innerbetrieblichen Abläufen und den damit verbundenen medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten
  • Offenheit gegenüber Menschen
  • Motivation zum Lernen auch von theoretischen Inhalten
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • eine hohe Belastbarkeit durch die Doppelbelastung von Praktikum und Schule (in der Klasse 11)

Klasse 11

Die Ausbildung in Klasse 11 besteht aus einem Unterricht von 12 Stunden pro Woche und einem Praktikum in Betrieben/Praxen des medizinisch-pflegerischen Bereichs. Der Unterricht findet zweimal wöchentlich in der Zeit zwischen 7:55 und 14:45 Uhr über die Dauer eines Schuljahres statt. Die Einschulung findet am ersten Schultag nach den Sommerferien statt. Die zwei Wochentage der Beschulung können aus organisatorischen Gründen erst am Tag der Einschulung bekannt gegeben werden. Bitte informieren Sie darüber auch Ihren Praktikumsbetrieb.

Das Praktikum soll in geeigneten Betrieben bzw. Praxen des Gesundheitswesens abgeleistet werden (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, heilpädagogische Einrichtungen). Dabei soll der Praktikant in einschlägigen Bereichen bzw. Abteilungen einen möglichst umfassenden Überblick über medizinisch-pflegerische und betriebliche Abläufe vermittelt bekommen. Inhaltlich soll sich das Praktikum an Ausbildungsplänen vergleichbarer Berufsausbildungen orientieren. Das Praktikum findet an drei Tagen in der Woche mit durchschnittlich ca. 24 Stunden statt und begleitet das ganze Schuljahr (ca. 40 Wochen). Je nach Art der Einrichtung und Alter des Praktikanten ist auch der Einsatz an Wochenenden und/oder Feiertagen möglich.

Für die Anerkennung des Praktikums darf der Mindestumfang von 960 Stunden nicht unterschritten werden. Um den Bildungsgang nach der Klasse 11 in Klasse 12 fortsetzen zu können, ist neben der Versetzung nach Klasse 12 auch der Mindestumfang von 960 Stunden im Praktikum nachzuweisen. Weitere Informationen zu den Formalitäten des Praktikums finden Sie unter Anmeldungen.

Klasse 12

Beim Unterricht in der Klasse 12 handelt es sich um Vollzeitunterricht, das heißt, der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:55 und 14:45 Uhr über die Dauer eines Schuljahres statt.

Erster Unterrichtstag ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Der Bildungsgang endet einige Tage nach den mündlichen Abschlussprüfungen mit der Entlassungsfeier. Grundsätzlich endet der Bildungsgang jedoch so, dass Studienplatzbewerbungen bei der ZVS zum 15. Juli rechtzeitig abgesendet werden können.

Aufnahmevoraussetzungen

Klasse 11

In die Klasse 11 kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und
  • einen Praktikumsvertrag mit einem geeigneten Betrieb im Gesundheitswesen abgeschlossen hat. Weitere Informationen zu den Formalitäten des Praktikums finden Sie unter Anmeldungen.

Klasse 12

In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und
  • eine einschlägige (im Gesundheitswesen) mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweist.

Ausbildungsdauer

Bei Einschulung in die FOG Klasse 11 erstreckt sich der Bildungsgang bei anschließendem Besuch der Klasse 12 über zwei Schuljahre.

Bei Einschulung in die FOG Klasse 12 können Sie nach einem Schuljahr die Fachhochschulreife erlangen.

Abschlüsse und Zusatzqualifikationen

Abschlüsse und Berechtigungen

Nach dem Bestehen der Abschlussprüfungen in der Klasse 12 erhält die Schülerin/der Schüler die Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium

  • an allen Hochschulen (Fachhochschulen) der Bundesrepublik Deutschland in allen Fachrichtungen und
  • zum fachgebundenen Studium an den Universitäten des Landes Niedersachsen.

Weitere Studienmöglichkeiten sind direkt bei den Universitäten zu erfragen.

Falls vor der Klasse 12 ein Ausbildungsberuf absolviert wurde, kann mit der Fachhochschulreife auch die Berufsoberschule Gesundheit und Soziales (Klasse 13) besucht werden. In dieser Schulform können die Fachgebundene und Allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Zusatzqualifikationen

Im Rahmen dieser Ausbildung kann die folgende Zusatzqualifkation erworben werden:

  • Spanisch

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