Überblick - Kaufmännische/-r Assistent/-in für Informationsverarbeitung (KAI)

Beschreibung

Der kaufmännische Assistent für Informationsverarbeitung ist eine zweijährige Berufsfachschule die Realschulabsolventen, den Zugang zum Informatikbereich erleichtern soll.

Die Schulform ermöglicht eine fachliche Schwerpunktbildung im informationstechnologischen und wirtschaftlichen Bereich (Wirtschaftsinformatik).

Der Bildungsgang führt zu einem Berufsabschluss und alle Absolventen erhalten den erweiterten Sekundarabschluss I.

Bei erfolgreichem Besuch des freiwilligen Ergänzungsbildungsgangs (FHR) erwerben die Absolventen den schulischen Teil der Fachhochschulreife und haben die Möglichkeit, ihren Bildungsweg an einer Fachhochschule fortzusetzen.

Der Unterricht findet am IT-Kompetenzzentrum der BBS Pottgraben in Osnabrück (Breiter Gang 4) statt.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Schulform KAI kann aufgenommen werden, wer über einen Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - verfügt oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten Schwerpunkt Informationsverarbeitung dauert zwei Jahre.

Abschlüsse und Zusatzqualifikationen

Abschlüsse

Das Abschlusszeugnis berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin bzw. Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent - Schwerpunkt Informationsverarbeitung“
.

Mit Bestehen der Ausbildung wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Bei erfolgreichem Besuch des Ergänzungsbildungsgangs wird zusätzlich der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben. Die (vollständige) Fachhochschulreife erwirbt, wer im Anschluss an diese Ausbildung

  • eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit,
  • eine zweijährige Berufsausbildung oder
  • ein halbjähriges einschlägiges Praktikum, das im zeitlichen Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entspricht, nachweist.

Abweichend kann die (vollständige) Fachhochschulreife im Rahmen dieser Ausbildung durch den Besuch des Ergänzungsbildungsganges direkt erworben werden, wenn vor dieser Ausbildung eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit absolviert wurde.

Zusatzqualifikationen

Im Rahmen dieser Ausbildung können die folgenden Zusatzqualifkationen erworben werden:

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