Zum Inhalt springen

Berufsschulabschluss

Wann ist die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen? Welche allgemeinbildenden Abschlüsse kann man am Ende der Ausbildung erlangen? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Abschluss- oder Abgangszeugnis

Auszubildende erhalten am Ende der Berufsschulzeit ein Abschlusszeugnis, wenn sie den Unterricht erfolgreich absolviert haben - gleichgültig, ob die Kammerprüfung bestanden wurde oder nicht.

Es wird keine gesonderte Abschlussprüfung in der Berufsschule durchgeführt, das heißt, der erfolgreiche Berufsschulabschluss hängt von den Noten in den einzelnen Lernfeldern und Fächern ab.

Grundsätzlich ist das Berufsschulzeugnis wie folgt gegliedert:

Die Berufsschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen in

  • beiden Lernbereichen mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden sind und
  • in den Fächern bzw. Lernfeldern insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note mangelhaft oder
  • höchstens in einem Fall die Note ungenügend erreicht worden ist.

In allen anderen Fällen erhält der Schüler ein Abgangszeugnis. Ein qualifizierender Vermerk (z. B. Erweiterter Sekundarabschluss I) ist auf einem Abgangszeugnis nicht möglich.

Besteht der Schüler die Kammerprüfung nicht, möchte aber weiterhin den Berufsschulunterricht besuchen, wird das Abschluss-/Abgangszeugnis vernichtet und ein Jahreszeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen für den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse

Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer

  • den Berufsschulabschluss (dokumentiert durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule) erworben und
  • eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf (dokumentiert durch das Kammerzeugnis nach der bestandenen Prüfung) absolviert hat.

Der Abschluss wird auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt.

 

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer

  • den Berufsschulabschluss (dokumentiert durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule) erworben und
  • eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf (dokumentiert durch das Kammerzeugnis nach der bestandenen Prüfung) absolviert hat und
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und
  • im Fach Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweist.

Der Abschluss wird auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt.

Die Fachhochschulreife erwirbt, wer

  • den Berufsschulabschluss (dokumentiert durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule) erworben und
  • eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf (dokumentiert durch das Kammerzeugnis nach der bestandenen Prüfung) absolviert hat und
  • den schulischen Teil der Fachhochschulreife vorher in einer anderen Schulform erworben hat (z. B. durch die Versetzung in die Klasse 12 des Gymnasiums)

Die Fachhochschulreife wird von den BBS Pottgraben vergeben, wenn folgende Zeugnisse als beglaubigte Kopien vorliegen:

  1. Abschlusszeugnis der Berufsschule
  2. beglaubigte Kopie des jeweiligen Kammerzeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
  3. beglaubigte Kopie des Zeugnisses mit dem entsprechenden Vermerk über die Zuerkennung des „schulischen Teils der Fachhochschulreife"