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Überblick - Kaufmännische Assistentin/Assistent Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz
Ziel und Qualifikationsbeschreibung des Bildungsganges
Ziel des Bildungsgangs
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt eine berufliche und allgemeine Bildung. Sie befähigt dazu, Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung zu übernehmen, die neben einer fundierten Allgemeinbildung ein hohes fremdsprachliches, betriebswirtschaftliches und EDV-basiertes Wissen verlangen. Der Bildungsgang führt zu einem Berufsabschluss.
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Qualifikationsbeschreibung
Staatlich geprüfte kaufmännische Assistenten und Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentinnen mit der Fachrichtung Fremdsprachen verfügen mindestens über folgende berufliche Qualifikationen:
Sie führen auf Sachbearbeiterebene in kaufmännisch-verwaltenden Bereichen in unterschiedlichen Branchen selbstständig Routinearbeiten aus und treffen in diesem Zusammenhang eigene Entscheidungen. Sie wirken bei der Vorbereitung betriebswirtschaftlicher Entscheidungsprozesse mit und arbeiten der Abteilungsleitung, Stabsstelle, Projektleitung oder Geschäftsleitung zu. Dabei handeln sie selbstständig, kundenbezogen und qualitätsbewusst. Dies schließt die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung ein.
Sie sind in der Lage, in Englisch und einer weiteren Zielsprache schriftlich und mündlich in beruflichen und Alltagssituationen zu kommunizieren. Unter Berücksichtigung grundlegender politischer, wirtschaftlicher, soziokultureller, landeskundlicher und wirtschaftsgeografischer Besonderheiten in den Ländern der Zielsprachen vermögen sie sich situationsund adressatengerecht zu verhalten.
In der Fremdsprache Englisch beherrschen sie die Niveaustufe III - Vantage - (entspricht dem Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER bzw. CEF) und in einer zweiten die Niveaustufe II - Threshold - (B1 nach CEF) und evtl. in weiteren Fremdsprachen die Niveaustufe 1 - Waystage - (gemäß „Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching" des Europarates (vgl. Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung).
Insbesondere handelt es sich dabei um folgende Qualifikationen:
- Mündliche und schriftliche Kommunikation und Datenaustausch mit Geschäftspartnern in den Zielsprachen
- Mediation zwischen Ausgangs- und Zielsprache: Durch Übersetzen oder Umformulierung mündlich und schriftlich zwischen Kommunikationspartnern vermitteln
- Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechniken zur Beschaffung, Aufbereitung, Auswertung, Verwaltung und Weitergabe von Daten
- Mitwirken bei der Erfassung und Dokumentation der Unternehmensleistungen
- Erstellen normgerechter Schriftstücke und Formulare - auch in den Zielsprachen - nach mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Angaben
- Aufbereiten, Gestalten und Präsentieren von (fremdsprachlichen) Texten, Grafiken und Arbeitsergebnissen
- Anwenden nationaler und internationaler rechtlicher Vorschriften, die für die Bewältigung betrieblicher Aufgaben relevant sind
- Beachten wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie nationaler wirtschaftlicher Besonderheiten im eigenen und im Zielland
- Kommunikation und Kooperation im Team
- Beachten von arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Quelle: Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften Kaufmännischen Assistenten / zur Staatlich geprüften Kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen
Aufnahmevoraussetzungen
In die Schulform kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, findet ein Auswahlverfahren statt. Bestandteil des Auswahlverfahrens kann auch ein Eignungstest sein.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz dauert zwei Jahre.
Abschlüsse und Zusatzqualifikationen
Abschlüsse
Mit Bestehen der Ausbildung wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben. Bei erfolgreichem Besuch des Ergänzungsbildungsgangs wird zusätzlich der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben. Die (vollständige) Fachhochschulreife erwirbt, wer im Anschluss an diese Ausbildung
- eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit,
- eine zweijährige Berufsausbildung oder
- ein halbjähriges einschlägiges Praktikum, das im zeitlichen Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entspricht, nachweist.
Abweichend kann die (vollständige) Fachhochschulreife im Rahmen dieser Ausbildung durch den Besuch des Ergänzungsbildungsganges direkt erworben werden, wenn vor dieser Ausbildung eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit absolviert wurde.
Zusatzqualifikationen
Im Rahmen dieser Ausbildung können die folgenden Zusatzqualifkationen erworben werden:
- KMK-Zertifikat (Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch)*
- ECDL-Führerschein (European Computer Driving License)*
- Interntionale Geschäftsprozesse*
- Fremdsprachenkorrespondent Englisch (IHK)**
* Einzelmodule zum Europakaufmann/zur Europakauffrau. Die Gesamtzertifizierung zum Eurokaufmann/zur Europakauffrau ist an das Bestehen einer dualen Berufsausbildung geknüpft.
** Die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Geprüften Fremdsprachenkorrespondenten Englisch (IHK) ist an den erfolgreichen Besuch dieser Ausbildung und weiteren Voraussetzungen geknüpft.
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Stundentafel
Fächer/Lernbereiche | Wochenstunden 1. Jahr | Wochenstunden 2. Jahr |
---|---|---|
Deutsch | 2 | 2 |
Religion | 1 | - |
Politik | - | 2 |
Sport | 1 | - |
Wirtschaft | 8 | 8 |
Bürokommunikation | 5,5 | 5,5 |
Englisch | 7 | 7,5 |
Spanisch | 7,5 | 7 |
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Schnupperunterricht
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