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Vollzeitschulform

Überblick - Fachoberschule Gesundheit und Soziales

(FOG)

Wichtige Information - FOG Klasse 11 endet - Klasse 12 bleibt bestehen

Die Fachoberschule Gesundheit Klasse 11 wird nach Ablauf des Schuljahres 2025/26 nicht mehr angeboten und durch die Berufsfachschule dual ersetzt.

Anmeldungen sind daher für das Schuljahr 2026/27 nicht mehr möglich.

Berufsfachschule dual

FOG kurz erklärt auf Youtube

Beschreibung

Die Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOG) - Schwerpunkt Gesundheit/Pflege - ist eine weiterführende berufsbezogene Schulform. Sie ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine fachliche Schwerpunktbildung im medizinischen und pflegerischen Bereich, die sie befähigt, ihren Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen.

Die Fachhochschulreife wird nach einem Jahr (Klasse 12) erreicht.

Der Besuch der Fachoberschule Gesundheit erfordert:

  • ein grundsätzliches Interesse an den Vorgängen im Gesundheitswesen, insbesondere an den innerbetrieblichen Abläufen und den damit verbundenen medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten
  • Offenheit gegenüber Menschen
  • Motivation zum Lernen auch von theoretischen Inhalten
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

Beim Unterricht in der Klasse 12 handelt es sich um Vollzeitunterricht, das heißt, der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:55 und 14:45 Uhr über die Dauer eines Schuljahres statt.

Erster Unterrichtstag ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Der Bildungsgang endet einige Tage nach den mündlichen Abschlussprüfungen mit der Entlassungsfeier. Grundsätzlich endet der Bildungsgang jedoch so, dass Studienplatzbewerbungen bei der ZVS zum 15. Juli rechtzeitig abgesendet werden können.

Aufnahme­voraussetzungen

In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und
  • eine einschlägige (im Gesundheitswesen) mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweist.
  • den erfolgreichen Besuch im F-Zweig der BFS dual im Profil Gesundheit und Soziales nachweist.

Ausbildungsdauer

Bei Einschulung in die FOG Klasse 12 können Sie nach einem Schuljahr die Fachhochschulreife erlangen.

Abschlüsse und­ Berechtigungen

Nach dem Bestehen der Abschlussprüfungen in der Klasse 12 erhält die Schülerin/der Schüler die Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium

  • an allen Hochschulen (Fachhochschulen) der Bundesrepublik Deutschland in allen Fachrichtungen und
  • zum fachgebundenen Studium an den Universitäten des Landes Niedersachsen.

Weitere Studienmöglichkeiten sind direkt bei den Universitäten zu erfragen.

Falls vor der Klasse 12 ein Ausbildungsberuf absolviert wurde, kann mit der Fachhochschulreife auch die Berufsoberschule Gesundheit und Soziales (Klasse 13) besucht werden. In dieser Schulform können die Fachgebundene und Allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Zusatz­qualifikationen

Im Rahmen dieser Ausbildung kann die folgende Zusatzqualifikation erworben werden:

  • Spanisch

Informationsabend

Ein Informationsabend findet einmal jährlich im Januar statt.
Das genaue Datum finden Sie bei den Terminen.