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Praktikum Klasse 11

Allgemeines

Das Praktikum soll in geeigneten Betrieben bzw. Praxen des Gesundheitswesens abgeleistet werden (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, heilpädagogische Einrichtungen). Dabei soll der Praktikant in einschlägigen Bereichen bzw. Abteilungen einen möglichst umfassenden Überblick über medizinisch-pflegerische und betriebliche Abläufe vermittelt bekommen.

Inhaltlich soll sich das Praktikum an Ausbildungsplänen vergleichbarer Berufsausbildungen orientieren. Das Praktikum findet an drei Tagen in der Woche mit durchschnittlich ca. 24 Stunden statt und begleitet das ganze Schuljahr (ca. 40 Wochen). Je nach Art der Einrichtung und Alter des Praktikanten ist auch der Einsatz an Wochenenden und/oder Feiertagen möglich.

Für die Anerkennung des Praktikums darf der Mindestumfang von 960 Stunden nicht unterschritten werden. Um den Bildungsgang nach der Klasse 11 in Klasse 12 fortsetzen zu können, ist neben der Versetzung nach Klasse 12 auch der Mindestumfang von 960 Stunden im Praktikum nachzuweisen.

Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung bei jeder Schülerin und jedem Schüler aus. Der Nachweis erfolgt über Stundennachweise und Praktikumsberichte im Lernfeld 11.2 (vgl. Stundentafel Klasse 11).

Mustervordrucke Praktikum

Geeignete Praktikumseinrichtungen

Geeignete Praktikumseinrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Heilpädagogische Einrichtungen (Der Pflegeaspekt muss nachgewiesen werden!)
  • Krankenkassen (nur ein Halbjahr, das andere Halbjahr muss im pflegerisch-medizinischen Bereich absolviert werden)
  • Apotheken (nur ein Halbjahr, das andere Halbjahr muss im pflegerisch-medizinischen Bereich absolviert werden)
  • Physiotherapie-, Ergo- und Logopädiepraxen (nur ein Halbjahr, das andere Halbjahr muss im pflegerisch-medizinischen Bereich absolviert werden)

TIPP: Wer Praktika in zwei verschiedenen Einrichtungen absolvieren möchte, sollte den Wechsel zum Halbjahr (01.02.) und somit nach ca. 480 Stunden vollziehen, um eine Gewährleistung von 480 Stunden in beiden Praktikumsblöcken zu erzielen.

Praktikumsbescheinigung - Voraussetzung für Klasse 12

Eine Schülerin/ein Schüler wird in die Klasse 12 versetzt, wenn sie/er die schulischen Voraussetzungen erfüllt und am Ende des Schuljahres eine ordnungsgemäße praktische Ausbildung durch eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes nachweist. Diese Bescheinigung (oder ggf. eine vorläufige Bescheinigung) bestätigt die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums und enthält genaue Angaben über den zeitlichen Umfang.

Sie muss der Klassenlehrkraft vor den Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres ausgehändigt werden.