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Vereinbarungen - Einschulung

Richtiges Verhalten im Alarmfall

Jeder muss den Fluchtweg aus dem Raum kennen, in dem er sich gerade befindet. Der „Ersatzfluchtweg“ wird beim Probealarm normalerweise nicht eingeübt und nur dann benutzt, wenn der erste Fluchtweg nicht begehbar ist.

Alle Flure, Gänge und Treppen, die im Gefahrfall als Flucht- und Rettungswege dienen sollen, sind von Gegenständen freizuhalten.

Menschenrettung geht immer vor Brandbekämpfung! Absoluten Vorrang hat immer die Räumung des Schulgebäudes!

Verhalten im Unterrichtsraum

Keine Schulsachen mitnehmen, kein umständliches und zeitraubendes Anziehen der Garderobe. Raum geordnet und ruhig verlassen, grundsätzlich auch bei Klassenarbeiten. Der Lehrer überzeugt sich, dass niemand zurückbleibt. Die Fenster sollten geschlossen werden, wenn dafür noch Zeit bleibt. Die Tür zum Klassenraum schließen, aber nicht versperren.

Schüler und Schülergruppen, die ohne Lehrerin oder Lehrer sind, schließen sich einer Nachbarklasse an und verlassen mit dieser das Schulgebäude.

Sportunterricht

Unterricht sofort abbrechen, Sporthalle zügig verlassen und nicht duschen und/oder umkleiden. Gemeinsam zum Sammelpunkt gehen. Bei Regen oder Kälte im Ausgangsbereich auf weitere Anweisungen warten.

Beim Schwimmunterricht sofort das Wasser verlassen, nicht umkleiden und im Ausgangsbereich auf weitere Anweisungen warten.

Bei der Evakuierung nicht rennen und nicht bummeln!

Bei Rauch oder anderen Hindernissen

Ohne Panik zurück zum Ersatzfluchtweg. Sofern auch dieser nicht begehbar ist: Ins Klassenzimmer zurück und am Fenster auf die Feuerwehr warten.

Für Behinderte muss vorgesorgt werden, z. B. durch Patenschaften von Mitschülerinnen oder Mitschülern. Dies gilt auch für vorübergehend Behinderte.

Während des gesamten Alarms bleibt die Klasse zusammen

Am Sammelpunkt überprüft die Lehrkraft oder der Klassensprecher die Vollständigkeit. Sollten Schüler fehlen, wird dies der Rettungsleitstelle umgehend gemeldet.

Ende des Alarms

Der Alarm ist erst dann beendet, wenn die Schulleitung dies bekannt gibt. Wenn das Alarmsignal verstummt, bedeutet dies keinesfalls, dass der Alarm bereits beendet ist.

Jeder Alarm muss ernst genommen werden, auch wenn er sich später als Fehlalarm herausstellen sollte.

Versehentliches Auslösen eines Fehlalarms

Nicht weglaufen! Es sind keine Konsequenzen zu befürchten!

Absichtliches Auslösen eines Fehlalarms

Kostenübernahme für den Feuerwehr- und ggf. auch für den Polizeieinsatz; eventuell auch Strafanzeige und Schulstrafe.

Quellen: GUV 57.1.44 und DIN 14 096

Wegen der besseren Lesbarkeit wurde durchgängig auf eine Differenzierung zwischen weiblicher und männlicher Form bei den Substantiven „Schüler“ und „Lehrer“ verzichtet.