Duale Ausbildung - Gesundheit
Überblick - Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
(PK)
Inhaltsübersicht
Beschreibung
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) arbeiten in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Versandapotheken, im pharmazeutischen Großhandel und in der Pharmaindustrie. Vorrangig werden sie in kaufmännischen und organisatorischen Abteilungen der Apotheke beschäftigt. Einsetzbar sind sie auch in Drogeriemärkten.
PKA aktualisieren und überwachen den umfangreichen Warenbestand, indem sie Bestellungen aufgeben, den Wareneingang prüfen und das Warenlager kontrollieren. Außerdem kalkulieren sie Preise. Dazu benötigen sie Kenntnisse u.a. in EDV, Textverarbeitung und Buchführung. Kommunikative Fähigkeiten erfordern sowohl die Korrespondenz mit Lieferanten und Krankenkassen als auch der Kundenkontakt. PKA beraten Kunden in Bezug auf freiverkäufliche Produkte wie z.B. Kosmetikartikel, Verbandmittel oder Medizinprodukte. Da sie bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln unterstützend mitwirken, müssen sie die apothekenspezifische Fachsprache beherrschen und Kenntnisse über Arzneimittel und deren Darreichungsformen besitzen. Der Umgang mit Arzneistoffen erfordert Verantwortungsbewusstsein und eine umfassende Sachkenntnis bei der Warenlagerpflege sowie der umweltgerechten Entsorgung. Weitere Aufgaben der PKA sind das Ausstellen der Ware im Verkaufsbereich der Apotheke, die Gestaltung und Einrichtung der Schaufenster und das Planen von Werbemaßnahmen.
Weitere interessante Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie bei planet-beruf.de.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung zur PKA ist in der Regel mindestens der Hauptschulabschluss.
Ausbildungsdauer
Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits im Ausbildungsvertrag oder während der Ausbildung die Dauer verkürzt werden, z. B. auf 2 ½ oder 2 Jahre. Die Apothekerkammer Niedersachsen informiert und entscheidet über die Anträge auf Ausbildungsverkürzung (§ 8 Berufsbildungsgesetz).
Kammerprüfung
Es finden zwei ausbildungsbegleitende Prüfungen statt, eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung. Die Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Niedersachsen durchgeführt, dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen sowie Berufsschullehrkräfte angehören.
Die Zwischenprüfung ist im 2. Halbjahr der Fachstufe I und dauert 120 Minuten. Bei dieser Prüfung kann man nicht durchfallen. Die Ergebnisse werden dem Ausbildenden mitgeteilt. Geprüft werden berufsbezogene Kenntnisse über schulische Leistungen und praktische Erfahrungen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Teilen und der praktischen Prüfung. Bei der Abschlussprüfung kann man leider auch erfolglos sein. Frühestens nach einem halben Jahr ist eine Wiederholung möglich. Der Ausbildende muss den Ausbildungsvertrag entsprechend verlängern.
Schriftlicher Teil:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke: Dauer 90 Minuten
- Warensortiment: Dauer 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: Dauer 60 Minuten
Praktischer Teil:
- Warenwirtschaft: Dauer 45 Minuten
- Beratungsgespräch: Dauer 15 Minuten (+15 Minuten Vorbereitung)
Mündlicher Teil:
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird nur dann durchgeführt, soweit es für das Bestehen der Abschlussprüfung notwendig ist.
Prüfende Stelle: Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover
Abschlüsse und Berechtigungen
Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
- Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs durch die Kammerprüfung
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammerprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, sofern Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
Weitere Informationen zum Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen
Zusatzangebote
Folgende Zusatzangebote können Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung belegen:
- Europakaufmann
- Englischzertifikat
- Europäisches Sprachenzertifikat in Spanisch
- Internationaler Computerführerschein (ICDL)
- Auslandspraktikum
Ausführliche Informationen zur Ihren Möglichkeiten finden Sie hier: Zusatzangebote.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Die BBS Pottgraben bieten Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse - entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend - zu erwerben. Abhängig davon, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Ziel: Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr die Berufsoberschule besuchen, um die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. - Ziel: Allgemeine Hochschulreife
Verfügen Sie bereits über die Fachhochschulreife, dann können Sie die einjährige Berufsoberschule in Vollzeit besuchen. - Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife
Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, dann können Sie die 3-jährige Fachschule Betriebswirtschaft besuchen.