Zusatzqualifikation
Auslandspraktikum
Starte dein Abenteuer – Auslandspraktikum mit Erasmus+
Inhaltsübersicht
Stellen Sie sich vor, Sie packen Ihren Koffer, steigen ins Flugzeug und beginnen Ihr Praktikum in einer ganz neuen Umgebung – mitten in Europa. Sie lernen neue Kulturen kennen, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und sammeln wertvolle Berufserfahrungen, von denen Sie ein Leben lang profitieren können.
Mit dem Erasmus+ Programm wird dieser Traum Realität! Dank der finanziellen Förderung müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen – Sie können sich voll und ganz auf Ihre Erlebnisse und Erfahrungen konzentrieren.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die die Zusatzqualifikation Europakauffrau/Europakaufmann anstreben, ist ein mindestens dreiwöchiges Auslandspraktikum fester Bestandteil der Ausbildung. Aber auch alle anderen Lernenden unserer Schule können diese Möglichkeit nutzen und von einem geförderten Praktikum profitieren.
Machen Sie den Unterschied – mit einem Praktikum, das Sie persönlich und beruflich weiterbringt und Ihren Lebenslauf einzigartig macht.
Bei Fragen können Sie uns unter der unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren:
Ihre Bewerbung reichen Sie ganz unkompliziert über die Website von MoreOS (Mobilitätszentrum der Region Osnabrück) ein:
Organisationsmöglichkeiten
Agenturen
Eine Agentur organisiert Unterkunft, Praktikumsplatz, Transfer, etc. .
Mögliche Agenturen sind:
- Valencia – Spanien
- Cork – Irland
- Kreta – Griechenland
- Ikaalinen – Finnland (für Tourismus-, Veranstaltungs- und Marketingberufe)
Freemover
Selbstständige Organisation von Unterkunft und Praktkumsbetrieb
Häufige Fragen - Auslandspraktikum
Im Folgenden beantworten wir die meistgestellten Fragen rund um das Auslandspraktikum. Fragen und Antworten zu den Fördergeldern finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter europa@bbs-pottgraben.de.
Den Zeitpunkt bestimmen Sie in Abstimmung mit Ihrem Ausbildungsbetrieb. Wichtig ist, dass z. B. keine wichtigen Prüfungen wie Zwischen- oder Abschlussprüfung während der Zeit stattfinden dürfen.
Als sinnvoll hat es sich erwiesen, das Praktikum erst nach der Zwischenprüfung zu machen, da die dann erworbenen Fertigkeiten bereits im Ausland eingebracht werden können.
Um nicht zu viel Stoff in der Berufsschule zu verpassen (der selbstständig nachgeholt werden muss), gehen die meisten Auszubildenden über die Oster-, Sommer- oder Herbstferien. Es ist jedoch nicht immer ratsam, die Sommerferien zu wählen, da in vielen Ländern in der Sommerpause deutlich weniger Arbeit anfällt und es dadurch manchmal schwieriger ist, einen Praktikumsplatz zu erhalten.
Am besten sprechen Sie zuerst mit Ihrem Ausbildungsunternehmen. In vielen Fällen verfügen die Unternehmen über Auslandskontakte und können Ihnen einen Kontakt vermitteln. Dies hat den Vorteil, dass Sie in Ihrer Branche bleiben und sowohl Sie als auch Ihr Ausbildungsunternehmen anschließend z. B. von besseren Produktkenntnissen profitieren.
Wenn es keine geeigneten Auslandskontakte gibt, können Sie sich über unsere Schule einen Praktikumsplatz vermitteln lassen. Wir arbeiten mit erfahrenen, aber kostenpflichtigen Agenturen in Cork, Irland und Valencia, Spanien zusammen. Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bewerben und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen abgeben.
Natürlich können Sie auch private Kontakte bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsunternehmen nutzen oder sich selbstständig im Internet auf die Suche machen.
Ja, und das ist sogar sehr sinnvoll. Darum sprechen wir auch immer von mindestens drei Wochen. In vielen Fällen ist es einfacher, einen guten Praktikumsplatz zu bekommen, wenn man mindestens vier Wochen bleibt. Der Lerneffekt steigt natürlich auch mit der Dauer des Praktikums. Ihr Arbeitgeber muss aber einverstanden sein.
Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Immer mehr Ausbildungsbetriebe in der Region ermöglichen Ihren Auszubildenden aber ein Ausbildungspraktikum.
Die IHK, die Handwerkskammer und die nationale Agentur für Berufsbildung befürworten es ausdrücklich, dass ein Teil der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann und von der Europäischen Union werden sogar Fördergelder bereitgestellt.
Die Arbeitgeber profitieren langfristig davon, da sie besser qualifizierte Mitarbeiter bekommen und die Auszubildenden einen persönlichen Reifeprozess während des Auslandsaufenthaltes durchlaufen. Dennoch, ein Rechtsanspruch besteht nicht und Sie können das Auslandspraktikum nur machen, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Denn der Auslandsaufenthalt gilt als Teil der Berufsausbildung, nicht als Urlaub.
Wir bieten auch für Ausbildungsbetriebe jährliche Informationsveranstaltungen zum Thema Auslandspraktikum an, in der Regel im September oder Oktober. Das genaue Datum finden Sie bei den Terminen. Wir sind zu diesem Thema auch gern für Einzelgespräche mit Ausbildungsbetrieben bereit. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Ihr Ausbildungsbetrieb Fragen hat.
Fördergelder der EU
Die BBS Pottgraben sind seit vielen Jahren Projektträger verschiedener EU-Projekte. Unter anderem beantragen wir regelmäßig Fördergelder im Rahmen des Erasmus+ Programms.
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Das Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung voranbringen.
Bevor Sie sich mit den Fördergeldern für das Auslandspraktikum befassen, sollten Sie jedoch mit Ihrem Ausbildungsbetrieb klären, ob dieser mit dem Auslandsaufenthalt einverstanden ist.
Die Fördergelder können Sie mit dem schuleigenen Bewerbungsbogen bei uns beantragen.
Häufige Fragen - Fördergelder
Sie beantragen die Gelder an der Schule.
Die Fördergelder stammen aus dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union. Die BBS am Pottgraben sind seit vielen Jahren Projektträger; das bedeutet wir beantragen das Geld bei der EU und Sie beantragen es dann bei uns.
Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig melden, mindestens drei Monate vorher. Bei Vermittlung eines Praktikumsplatzes über eine Agentur sollten Sie sich mindestens sechs Monate vorher melden. Generell gilt: je früher, desto besser.
- Sie müssen das Praktikum in einem Mitgliedsstaat der EU oder Norwegen oder der Türkei machen.
- Sie brauchen das Einverständnis Ihres Arbeitgebers, dass das Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung (nicht im Urlaub!) absolviert wird.
- Sie brauchen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung, die jeweils auch bei Auslandspraktika gelten und von Ihnen selbst abzuschließen sind).
- Sie müssen Anträge, Fragebögen, etc. fristgerecht ausfüllen und einreichen.
- Sie müssen bereit sein, Ihre Auslandserfahrungen mit anderen zu teilen, indem Sie z. B. Berichte verfassen, die anschließend auch (zumindest auszugsweise) auf der Schulhomepage veröffentlicht werden dürfen.
Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach dem Zielland und der Dauer des Aufenthaltes. Je größer die Entfernung, desto höher wird die Pauschale für die Anreise (in gewissen Bandbreiten) und je höher die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland, umso höher der Tagessatz.
In der Regel können Sie von den Fördergeldern Anreise und eine einfache Unterkunft bezahlen. Bei Vermittlung eines Praktikumsplatzes über eine Agentur wird ein Teil der Fördergelder oder die komplette Summe von uns direkt an die Agentur bezahlt (für Vermittlung, Unterkunft und Transfers vor Ort), in Einzelfällen müssen Sie noch einen Eigenbeitrag leisten.
Informationsabend
Die Informationsabende finden immer in den ersten Monaten des neuen Schuljahres statt, in der Regel im Oktober/November für Auszubildende und ca. 2-3 Wochen später für Ausbildungsbetriebe.
Das genaue Datum finden Sie bei den Terminen.