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Duale Ausbildung - Gesundheit

Überblick - Medizinische/r Fachangestellte/r

(MF)

Beschreibung

Medizinische Fachangestellte sind in Hausarzt- und Facharztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen tätig. Sie werden auch in medizinischen Laboratorien, in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen und im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens beschäftigt.

Medizinische Fachangestellte

  • assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen,
  • betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung,
  • informieren Patienten über die Ziele und Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge,
  • führen Hygienemaßnahmen durch,
  • führen Laborarbeiten durch,
  • wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
  • wirken beim Qualitätsmanagement mit,
  • führen Verwaltungsarbeiten durch,
  • dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
  • ermitteln den Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
  • arbeiten team- und prozessorientiert.

(aus: Bundesinstitut für berufliche Bildung)

Weitere interessante Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie

  • auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen: aekn.de/mfa/ (Informationen für Auszubildende siehe hier)
  • bei dem Angebot der Bundesagentur für Arbeit: planet-berufe.de

Aufnahme­voraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

In der Praxis stellen Betriebe überwie­gend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein. (Quelle)

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer erstreckt sich in der Regel über 3 Jahre.

Bei guten Noten in der Zwischenprüfung und in den Schulzeugnissen kann mit Zustimmung des Ausbilders bereits nach 2 1/2 Jahren ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden.

Bei Vorliegen der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife kann mit Zustimmung des Ausbilders die Ausbildungsdauer verkürzt werden.

Auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen finden Sie

Informieren Sie sich bei Bedarf bei der Sachbearbeiterin der zuständigen ÄKN-Bezirksstelle.

Kammerprüfung

Die jeweils aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen (hier).

Die Zwischenprüfung findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die 120-minütigen schriftliche Zwischenprüfung enthält praxisbezogene Prüfungsaufgaben aus den in der folgenden Tabelle dargestellten Prüfungsbereichen.

Prüfungsbereiche

  1. Arbeits- und Praxishygiene
  2. Schutz vor Infektionskrankheiten
  3. Verwaltungsarbeiten
  4. Datenschutz und Datensicherheit
  5. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Niedersachsen.

Dort finden Sie im Download-Bereich auch 

Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/zum Medizinischen Fachangestellten endet mit eine Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsens.

Diese besteht aus zwei Teilen

  • einer schriftlichen Prüfung
  • einer praktischen Prüfung

Die 300-minütige schriftliche Abschlussprüfung enthält Prüfungsfragen aus drei Bereichen:

  1. Behandlungsassistenz (120 Minuten)
  2. Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Minuten)
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Die praktische Abschlussprüfung dauert für den einzelnen Prüfling insgesamt nicht länger als 75 Minuten und umfasst folgende Bereiche:

  • Vorbereitung (angemessene Zeit)
  • Planung
  • Durchführung
  • Fachgespräch (höchstens 15 Minuten)

Eine Übersicht über die Abschlussprüfung zur MFA steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Niedersachsen.
Dort finden Sie auch im Download-Bereich entsprechende Anträge und hilfreiche Informationen zur Abschlussprüfung, wie z.B.

Abschlüsse und Berechtigungen

Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:

Wenn Sie die Berufsschule und die Kammerprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, sofern Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.

  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I
  • Fachhochschulreife

Weitere Informationen zum Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen

Zusatz­angebote

Folgende Zusatzangebote können Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung belegen:

  • Europakaufmann
  • Englischzertifikat
  • Europäisches Sprachenzertifikat in Spanisch
  • Internationaler Computerführerschein (ICDL)
  • Auslandspraktikum

Ausführliche Informationen zur Ihren Möglichkeiten finden Sie hier: Zusatzangebote.

Möglichkeiten nach der Ausbildung

Die BBS Pottgraben bieten Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse - entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend - zu erwerben. Abhängig davon, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Ziel: Fachhochschulreife
    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr die Berufsoberschule besuchen, um die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife zu erlangen.
  • Ziel: Allgemeine Hochschulreife
    Verfügen Sie bereits über die Fachhochschulreife, dann können Sie die einjährige Berufsoberschule in Vollzeit besuchen.
  • Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife
    Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, dann können Sie die 3-jährige Fachschule Betriebswirtschaft besuchen.