Duale Ausbildung - Gesundheit
Überblick - Medizinische/r Fachangestellte/r
(MF)
Inhaltsübersicht
Beschreibung
Medizinische Fachangestellte sind in Hausarzt- und Facharztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen tätig. Sie werden auch in medizinischen Laboratorien, in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen und im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens beschäftigt.
Medizinische Fachangestellte
- assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen,
- betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung,
- informieren Patienten über die Ziele und Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge,
- führen Hygienemaßnahmen durch,
- führen Laborarbeiten durch,
- wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
- organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
- wirken beim Qualitätsmanagement mit,
- führen Verwaltungsarbeiten durch,
- dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
- ermitteln den Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
- beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
- arbeiten team- und prozessorientiert.
(aus: Bundesinstitut für berufliche Bildung)
Weitere interessante Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie
- auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen: aekn.de/mfa/ (Informationen für Auszubildende siehe hier)
- bei dem Angebot der Bundesagentur für Arbeit
Aufnahmevoraussetzungen
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Ausbildungsdauer
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen (z.B. Allgemeine Hochschulreife, Fachabitur) kann die Ausbildung mit Zustimmung des Ausbilders verkürzt werden (§ 8 Abs. 1 BBiG).
Bei guten Noten in der Zwischenprüfung und bei guten Leistungen in Schule und Betrieb, kann mit Zustimmung des Ausbilders ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden (§ 45 BBiG).
Die Ausbildungsdauer kann sich auch verlängern (§ 8 Abs. 2 BBiG), wenn längere Ausfallzeiten entstehen (z.B. durch Krankheit) und die zuständige Stelle (Ärztekammer Niedersachsen) eine Verlängerung für erforderlich hält, damit das Ausbildungsziel erreicht wird.
Informationen zur Ausbildungdauer erhalten Sie bei Bedarf bei der Sachbearbeiterin der zuständigen ÄKN-Bezirksstelle.
Auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) finden Sie die entsprechenden Anträge.
Kammerprüfung
Die jeweils aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen (hier).
Die Zwischenprüfung findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die 120-minütigen schriftliche Zwischenprüfung enthält praxisbezogene Prüfungsaufgaben aus den in der folgenden Tabelle dargestellten Prüfungsbereichen.
Prüfungsbereiche
- Arbeits- und Praxishygiene
- Schutz vor Infektionskrankheiten
- Verwaltungsarbeiten
- Datenschutz und Datensicherheit
- Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Niedersachsen.
Dort finden Sie im Download-Bereich auch
- Themenschwerpunkte Zwischenprüfung
- genauere Informationen zum Ablauf der Zwischenprüfung
- weitere Informationen z.B. zur Art und Dauer, den Inhalten, zur Bewertung, den Prüfungsbereichen
- die Grundsätze für die Durchführung der Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf der MFA
- die MFA-Zwischenprüfung von 2021 (die pandemiebedingt nicht stattfand) mit Lösungen
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/zum Medizinischen Fachangestellten endet mit eine Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsens.
Diese besteht aus zwei Teilen
- einer schriftlichen Prüfung
- einer praktischen Prüfung
Die 300-minütige schriftliche Abschlussprüfung enthält Prüfungsfragen aus drei Bereichen:
- Behandlungsassistenz (120 Minuten)
- Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Die praktische Abschlussprüfung dauert für den einzelnen Prüfling insgesamt nicht länger als 75 Minuten und umfasst folgende Bereiche:
- Vorbereitung (angemessene Zeit)
- Planung
- Durchführung
- Fachgespräch (höchstens 15 Minuten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Niedersachsen.
Dort finden Sie auch im Download-Bereich hilfreiche Informationen zur Abschlussprüfung sowie die entsprechenden Anträge, wie z.B.
- Themenschwerpunkte Abschlussprüfung (Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation, Wirtschaft und Soziales)
- Musterklausuren (Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und Wirtschaft- und Soziales)
- Prüfungsordnung
- Anträge (Zulassung zur Prüfung vorzeitige Zulassung zur Prüfung Nachteilsausgleich)
- Bausteine für die praktische Prüfung
- Musterfall für die praktische Prüfung
- Merkblatt: nicht bestandener Abschlussprüfung
Abschlüsse und Berechtigungen
Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
- Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs durch die Kammerprüfung
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammerprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, sofern Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
Weitere Informationen zum Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen
Zusatzangebote
Folgende Zusatzangebote können Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung belegen:
- Englischzertifikat
- Europäisches Sprachenzertifikat in Spanisch
- Internationaler Computerführerschein (ICDL)
- Auslandspraktikum
Ausführliche Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie hier: Zusatzangebote.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Die BBS Pottgraben bieten Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse - entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend - zu erwerben. Abhängig davon, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Ziel: Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr die Berufsoberschule besuchen, um die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. - Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife
Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, dann können Sie die 3-jährige Fachschule Betriebswirtschaft besuchen.