Duale Ausbildung - Büro/Dienstleistungen
Überblick - Veranstaltungskaufleute
(VG)
Inhaltsübersicht
Beschreibung
Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet. Ausbildungsbetriebe sind Dienstleister der Veranstaltungsbranche wie z.B. Konzertveranstalter, Künstleragenturen, Marketing- und Eventagenturen, Messe- und Ausstellungsgesellschaften, Messebaufachunternehmen, Veranstalter von Kongressen und Konferenzen sowie kultureller oder gesellschaftlicher Veranstaltungen.
Aufgaben
- Veranstaltungskaufleute wirken an der Entwicklung von zielgruppengerechten Konzepten für Veranstaltungen mit
- beobachten das Marktgeschehen und erarbeiten Marketingkonzepte • informieren, beraten und betreuen Kunden
- kalkulieren und bewerten Veranstaltungsrisiken
- berücksichtigen veranstaltungstechnische Anforderungen und Gegebenheiten
- beachten veranstaltungsrechtliche Vorschriften
- arbeiten im internationalen Umfeld unter Anwendung von Fremdsprachen
- nutzen moderne Informations- und Kommunikationssystem
- gestalten Organisationsabläufe und Verwaltungsprozesse
- bearbeiten kaufmännische Geschäftsvorgänge und Kalkulationen
- wirken an Kosten- und Erlösplanung mit
- setzen Methoden der Arbeitsplanung ein
- bearbeiten Personalvorgänge
Weitere interessante Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie bei dem Angebot der Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de
Aufnahmevoraussetzungen
Grundlage für die Berufsschulanmeldung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Für den Abschluss des Vertrages ist rechtlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, das heißt auch ohne Schulabschluss ist theoretisch eine Ausbildung möglich. Allerdings werden in der Praxis überwiegend Verträge mit Auszubildendenden abgeschlossen, die über die Fachhochschulreife und besser verfügen.
Ausbildungsdauer
Die regelmäßige Ausbildungsdauer der Kaufleute für Marketingkommunikation beträgt 3 Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits im Ausbildungsvertrag oder während der Ausbildung die Dauer verkürzt werden, z. B. auf 2 ½ oder 2 Jahre. Die jeweils zuständige Kammer informiert und entscheidet über die Anträge auf Ausbildungsverkürzung (§ 8 Berufsbildungsgesetz).
Kammerprüfung
Prüfende Stelle ist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nehmen die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr an einer Zwischenprüfung teil. Sie wird schriftlich zu folgenden Themen in 90 Minuten durchgeführt:
- Leistungsprozesse in der Veranstaltungsbranche
- Rechnungswesen
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des bisher erworbenen Wissens. Das Ergebnis hat keine Rechtsfolgen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In der Abschlussprüfung soll die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und beinhaltet die betriebliche Ausbildung und die Lerngebiete des Berufsschulunterrichts.
Prüfungsfächer der schriftlichen Prüfung:
- Veranstaltungswirtschaft in 60 Minuten
- Planung, Verwaltung und Kontrolle von betrieblichen Abläufen in 90 Min.
- Wirtschafts- und Sozialkunde in 90 Min.
In der mündlichen Prüfung stehen dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Auswahl. Diese stammen insbesondere aus den Gebieten
- Veranstaltungsplanung, -durchführung und -kontrolle
- Kundenwerbung und -betreuung
- Finanzierung von Veranstaltungen.
In maximal 20 Minuten soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten und Sachverhalte analysieren sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann.
Prüfungsergebnisse
Wird in der schriftlichen Prüfung in zwei Bereichen die Note fünf erteilt, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Abschlüsse und Berechtigungen
Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
- Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs durch die Kammerprüfung
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammerprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, sofern Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
Weitere Informationen zum Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen
Zusatzangebote
Folgende Zusatzangebote können Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung belegen:
- Europakaufmann
- Englischzertifikat
- Europäisches Sprachenzertifikat in Spanisch
- Internationaler Computerführerschein (ICDL)
- Auslandspraktikum
Ausführliche Informationen zur Ihren Möglichkeiten finden Sie hier: Zusatzangebote.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Die BBS Pottgraben bieten Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse - entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend - zu erwerben. Abhängig davon, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Ziel: Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr die Berufsoberschule besuchen, um die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. - Ziel: Allgemeine Hochschulreife
Verfügen Sie bereits über die Fachhochschulreife, dann können Sie die einjährige Berufsoberschule in Vollzeit besuchen. - Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife
Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, dann können Sie die 3-jährige Fachschule Betriebswirtschaft besuchen.