Häufige Fragen
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BBS Pottgraben
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über www.schueleranmeldung.de . Die letzte Seite dieser Online-Anmeldung wird ausgedruckt und spätestens bis zum 28. Februar mit allen erforderlichen Unterlagen in der Schule abgegeben. (Gilt nur für die Vollzeitschulformen. Berufsschulanmeldungen sind ganzjährig möglich)
Oft haben die abgebenden Schulen die Zugangsdaten für ihre Schüler/-innen. Fragen Sie also Ihren aktuellen Klassenlehrer/Ihre aktuelle Klassenlehrerin oder klicken Sie im Online-Portal auf „Passwort vergessen?“. Sie erhalten dann per E-Mail die Möglichkeit, ein neues Passwort zu erstellen. Sie können sich auch direkt an das Kommunale Rechenzentrum (KRZ) in Lemgo wenden. Tel. 05261-252 407 oder per Mail so.support@ krz.de
Die letzte Seite der Online-Anmeldung müssen Sie ausdrucken und der Anmeldung beifügen. Auf ihr sind alle weiteren Unterlagen aufgeführt, die der Bewerbung hinzuzufügen sind (z. B. Lebenslauf mit Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse etc.).
Für eine Bewerbung benötigt die Schule beglaubigte Kopien der letzten Zeugnisse. Dabei handelt es sich um Kopien, die von einer öffentlichen Behörde oder Einrichtung mit einem Stempel versehen werden mit dem Hinweis „Die Kopie stimmt mit dem Original überein“.
Sie müssen einen leeren Briefumschlag (Größe DIN-A5 oder DIN-A4) an sich selbst adressieren und mit einer Briefmarke (Briefporto-Groß 2023: 1,60 €) versehen. Einen Rückumschlag benötigt die Schule, um den Bewerbern/-innen bei Zu- oder Absagen Infomaterialien bzw. Bewerbungsunterlagen zukommen zu lassen.
Da es sich um eine öffentliche Schule handelt, gibt es keine Schulgebühren. Lediglich Mediengeld und gegebenenfalls eine Ausleihgebühr für Bücher sind zu bezahlen.
Die aktuellen Bücherlisten für die Vollzeitschulformen werden zusammen mit den Aufnahmezusagen verschickt. Berufsschüler/-innen werden von den Klassen- und Fachlehrern/-innen zu Beginn des Schuljahres über mögliche Anschaffungen von Büchern informiert.
Zusatzqualifikation
Europakaufmann/-frau
Bei den Informationsveranstaltungen (siehe Termine) werden die Anmeldebögen verteilt und sind auch hier auf der Website als Download erhältlich.
Die Anmeldefrist läuft bis zum 15. November. Alle Anmeldungen, die rechtzeitig eingehen, haben die gleichen Chancen. Es geht also nicht um die Reihenfolge der Anmeldungen bei der Vergabe der Plätze. Wichtiger ist uns, dass Sie bereits bei der Anmeldung möglichst konkrete Angaben zum Auslandspraktikum machen können.
Da die Zusatzqualifikation zwei Jahre dauert, ist der Einstieg nur im 1. Ausbilungsjahr möglich.
Zurzeit (Stand 2023) belaufen sich die Gebühren insgesamt auf circa 380 €, die zu verschiedenen Zeitpunkten im Laufe der Zusatzqualifikation bezahlt werden müssen. Es handelt sich um Gebühren externer Organisationen für die Ausstellung der Zertifikate, die von der Schule lediglich weitergeleitet werden.
Ja, das ist möglich. Das Englischzertifikat kann in der Regel z. B. auch im Rahmen des regulären Englischunterrichts erworben werden. Darüber geben die Englischlehrkräfte gerne Auskunft.
Auch die Teilnahme an den Abendsprachkursen oder den Vorbereitungskursen zum ICDL ist möglich. In diesem Fall melden Sie sich am besten mit dem normalen Anmeldeformular der Zusatzqualifikation an und streichen die Kurse durch, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, würden diejenigen vorrangig behandelt, die die gesamte Zusatzqualifikation belegen.
Zusatzqualifikation
Englischzertifikat
Zum Teil gibt es Kurse für bestimmte Ausbildungsberufe (z. B. Speditionskaufleute). Darüber werden Sie in den Klassen informiert, bevor die Kurse anfangen.
Der berufsübergreifende Englischkurs, der auch Bestandteil der Zusatzqualifikation Europakaufmann / Europakauffrau ist, findet in der Regel vom Herbst bis zum Frühjahr dienstagsabends statt. Für Teilnehmer der Zusatzqualifikation steht der Kurs im regulären Stundenplan für die Europakaufleute. Andere Interessenten können sich unter europa@ nach den genauen Kurszeiten erkundigen. bbs-pottgraben.de
Nein, die Teilnahme am Englischkurs ist nicht verbindlich. Wenn Sie mindestens ein Jahr zweistündig oder zwei Jahre einstündig Englisch in der Berufsschule hatten und dort gut mitgekommen sind, dürfte das in der Regel ausreichen. Um sicher zu gehen, können Sie zu Beginn des Englischkurses mit der entsprechenden Lehrkraft des Abendkurses sprechen.
Sie können sich auch an Ihren Englischlehrer aus der Berufsschule wenden und fragen, ob es möglich ist, das Zertifikat aus dem normalen Unterricht heraus zu erwerben.
Nein, sie brauchen kein neues Zertifikat, wenn das alte folgende Kriterien erfüllt:
- Es darf nicht älter als fünf Jahre sein.
- Es muss eine Prüfung (nicht nur Unterricht) abgelegt worden sein.
- Es muss Business English sein.
- Es muss mindestens auf Niveaustufe B1 sein.
- Die Fertigkeiten Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion (also inklusive mündlicher Prüfung) müssen abgedeckt sein.
- Es muss eine Benotung bzw. Bepunktung erkennbar sein
Ja, da es sich um Wirtschaftsenglisch handelt, was in der Regel nicht Inhalt des Abiturs ist. Außerdem muss das Zertifikat die Fertigkeiten Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion ausweisen, also aus schriftlicher und mündlicher Prüfung bestehen.
Zusatzqualifikation
Zweite Fremdsprache
Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings haben Sie die Chance, kostenlos eine weitere Fremdsprache zu erlernen oder zu vertiefen ...
Ihr zuvor erworbenes Zertifikat können Sie einbringen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Es darf nicht älter als fünf Jahre sein.
- Es muss eine Prüfung (nicht nur Unterricht) abgelegt worden sein.
- Es muss mindestens die Niveaustufe A1 ausweisen.
- Die Fertigkeiten Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion (also inklusive mündlicher Prüfung) müssen abgedeckt sein.
- Es muss eine Benotung bzw. Bepunktung erkennbar sein
Wer eine ganz andere Sprache lernen möchte, kann das z.B. über die Volkshochschule machen und dort ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Kurse müssen allerdings selbst bezahlt werden.
Auch für Muttersprachler anderer Sprachen besteht die Möglichkeit, ein Zertifikat in der Muttersprache zu erwerben, z. B. über die Volkshochschulen.
Zusatzqualifikation
Auslandspraktikum
Den Zeitpunkt bestimmen Sie in Abstimmung mit Ihrem Ausbildungsbetrieb. Wichtig ist, dass z. B. keine wichtigen Prüfungen wie Zwischen- oder Abschlussprüfung während der Zeit stattfinden dürfen.
Als sinnvoll hat es sich erwiesen, das Praktikum erst nach der Zwischenprüfung zu machen, da die dann erworbenen Fertigkeiten bereits im Ausland eingebracht werden können.
Um nicht zu viel Stoff in der Berufsschule zu verpassen (der selbstständig nachgeholt werden muss), gehen die meisten Auszubildenden über die Oster-, Sommer- oder Herbstferien. Es ist jedoch nicht immer ratsam, die Sommerferien zu wählen, da in vielen Ländern in der Sommerpause deutlich weniger Arbeit anfällt und es dadurch manchmal schwieriger ist, einen Praktikumsplatz zu erhalten.
Am besten sprechen Sie zuerst mit Ihrem Ausbildungsunternehmen. In vielen Fällen verfügen die Unternehmen über Auslandskontakte und können Ihnen einen Kontakt vermitteln. Dies hat den Vorteil, dass Sie in Ihrer Branche bleiben und sowohl Sie als auch Ihr Ausbildungsunternehmen anschließend z. B. von besseren Produktkenntnissen profitieren.
Wenn es keine geeigneten Auslandskontakte gibt, können Sie sich über unsere Schule einen Praktikumsplatz vermitteln lassen. Wir arbeiten mit erfahrenen, aber kostenpflichtigen Agenturen in Cork, Irland und Valencia, Spanien zusammen. Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bewerben und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen abgeben.
Natürlich können Sie auch private Kontakte bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsunternehmen nutzen oder sich selbstständig im Internet auf die Suche machen.
Ja, und das ist sogar sehr sinnvoll. Darum sprechen wir auch immer von mindestens drei Wochen. In vielen Fällen ist es einfacher, einen guten Praktikumsplatz zu bekommen, wenn man mindestens vier Wochen bleibt. Der Lerneffekt steigt natürlich auch mit der Dauer des Praktikums. Ihr Arbeitgeber muss aber einverstanden sein.
Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Immer mehr Ausbildungsbetriebe in der Region ermöglichen Ihren Auszubildenden aber ein Ausbildungspraktikum.
Die IHK, die Handwerkskammer und die nationale Agentur für Berufsbildung befürworten es ausdrücklich, dass ein Teil der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann und von der Europäischen Union werden sogar Fördergelder bereitgestellt.
Die Arbeitgeber profitieren langfristig davon, da sie besser qualifizierte Mitarbeiter bekommen und die Auszubildenden einen persönlichen Reifeprozess während des Auslandsaufenthaltes durchlaufen. Dennoch, ein Rechtsanspruch besteht nicht und Sie können das Auslandspraktikum nur machen, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Denn der Auslandsaufenthalt gilt als Teil der Berufsausbildung, nicht als Urlaub.
Wir bieten auch für Ausbildungsbetriebe jährliche Informationsveranstaltungen zum Thema Auslandspraktikum an, in der Regel im September oder Oktober. Das genaue Datum finden Sie bei den Terminen. Wir sind zu diesem Thema auch gern für Einzelgespräche mit Ausbildungsbetrieben bereit. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Ihr Ausbildungsbetrieb Fragen hat.
europa@ bbs-pottgraben.de
Sie beantragen die Gelder an der Schule.
Die Fördergelder stammen aus dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union. Die BBS am Pottgraben sind seit vielen Jahren Projektträger; das bedeutet wir beantragen das Geld bei der EU und Sie beantragen es dann bei uns.
Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig melden, mindestens drei Monate vorher. Bei Vermittlung eines Praktikumsplatzes über eine Agentur sollten Sie sich mindestens sechs Monate vorher melden. Generell gilt: je früher, desto besser.
- Sie müssen das Praktikum in einem Mitgliedsstaat der EU oder Norwegen oder der Türkei machen.
- Sie brauchen das Einverständnis Ihres Arbeitgebers, dass das Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung (nicht im Urlaub!) absolviert wird.
- Sie brauchen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung, die jeweils auch bei Auslandspraktika gelten und von Ihnen selbst abzuschließen sind).
- Sie müssen Anträge, Fragebögen, etc. fristgerecht ausfüllen und einreichen.
- Sie müssen bereit sein, Ihre Auslandserfahrungen mit anderen zu teilen, indem Sie z. B. Berichte verfassen, die anschließend auch (zumindest auszugsweise) auf der Schulhomepage veröffentlicht werden dürfen.
Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach dem Zielland und der Dauer des Aufenthaltes. Je größer die Entfernung, desto höher wird die Pauschale für die Anreise (in gewissen Bandbreiten) und je höher die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland, umso höher der Tagessatz.
In der Regel können Sie von den Fördergeldern Anreise und eine einfache Unterkunft bezahlen. Bei Vermittlung eines Praktikumsplatzes über eine Agentur wird ein Teil der Fördergelder oder die komplette Summe von uns direkt an die Agentur bezahlt (für Vermittlung, Unterkunft und Transfers vor Ort), in Einzelfällen müssen Sie noch einen Eigenbeitrag leisten.
Beratung und Hilfe
Schülercoaching
Schülercoaching bedeutet Begleitung und professionelle Unterstützung junger lernender Menschen - und zwar genau in die Richtung, in der sich der Lernende diese Veränderung auch wünscht. Es sind häufig Lern- und Leistungsstörungen, an denen Schüler, Ausbilder oder Lehrer erkennen, dass es im Moment nicht gut läuft. Schülercoaching richtet den Blick bei der Überwindung der jeweiligen Lernstörung auf die Ressourcen und Persönlichkeitsentwicklung des Lernenden.
Beim Coaching nach dem Modell des Osnabrücker SchülerCoach findet das schulische, familiäre und soziale Umfeld Beachtung. Im Mittelpunkt steht die ganze Person des Schülers. Ziele werden deshalb so gefasst, dass nicht nur der Kopf (die Vernunft), sondern auch das Herz und die Seele und damit das innere psychische Zusammenspiel berücksichtigt und gestärkt wird. Veränderung bewirkt man nicht mit reinen Kopfentscheidungen. Es braucht das gute Gefühl, die richtige Richtung gefunden zu haben mit Kopf, Herz und Bauch!
Schülercoaching bedeutet in einer Zeit gestiegenen Leistungs- und Erfolgsdrucks Unterstützung,
- wenn Schulprobleme sich häufen
- wenn Krisen im Schul- oder Familienleben unlösbar scheinen
- wenn Stress und Leistungsdruck den Alltag bestimmen
- wenn Lernblockaden oder Konzentrationsschwierigkeiten den Erfolg verhindern
- wenn fachspezifische Nachhilfe die Probleme nicht löst
Mit Hilfe ausgefeilter und bewährter Methoden arbeitet der Schülercoach schwerpunktmäßig daran,
- Ziele zu formulieren und Lösungsstrategien zu entwickeln
- Wahlmöglichkeiten im Handeln zu erreichen
- Zugang zu eigenen Stärken und Ressourcen zu gewinnen
- Blockaden und Ängste aufzulösen
- Hilfreiche Denk- und Verhaltensweisen dauerhaft einzuüben
Eine geschützte Atmosphäre von Wertschätzung und Zugewandtheit bietet den Raum für die gewünschte Veränderung und die größtmögliche Aussicht auf Erfolg.
Damit ist Schülercoaching:
- lösungs- und zielorientiert
- vertraulich
- eine kurzfristige Intervention für eine überschaubare Zeit
- keine Psychotherapie. Zur Heilung von psychischen Krankheiten ist ein Coaching nicht angezeigt.
Der Osnabrücker SchülerCoach arbeitet mit wirksamen Coachinginterventionen, die für die Arbeit mit Jugendlichen optimiert wurden. Zur Anwendung kommen Methoden, die wissenschaftlich fundiert sind und die sich über viele Jahre im Praxisalltag bewährt haben.
Nach dem Osnabrücker Modell arbeitet der SchülerCoach mit einer Eingangsdiagnostik, die die Motivationslage und Selbstkompetenzen des Lernenden zunächst testet. Im darauf folgenden Coachingprozess wird passgenau und individuell daran gearbeitet, Blockaden zu lösen, zusätzliche Handlungsmöglichkeiten und Selbstkompetenzen zu entwickeln und Ressourcen zu aktivieren.
- Kontaktaufnahme
Der Schüler/die Schülerin nimmt Kontakt - per E-Mail, per Telefon beziehungsweise über die Beratungslehrkraft der Schule oder auf Vermittlung der Klassenlehrkraft mit dem Schülercoach auf.
- Erstgespräch
Der Schüler/die Schülerin kommt nach Terminabsprache zum Beratungsraum (PC3.41) der Schule und es wird ein Erstgespräch über das Anliegen und die Veränderungswünsche geführt. Auch werden Dauer, Arbeitsweise und Verlauf des Coachings besprochen. Wenn der Schüler/die Schülerin beschließt, ein Coaching zu machen, werden weitere Termine schriftlich vereinbart. Mittels eines wissenschaftlichen Fragebogens (PSI-Diagnostik) kann der Schüler/die Schülerin dann zuhause am PC seine/ihre Selbstkompetenzen und Motivation testen. Die Ergebnisse werden zeitnah von einem Institut ausgewertet und Schüler/-in und Coach zur weiteren Arbeit überlassen.
- Ersttermin
Beginn des Coachings: Wurde ein PSI-Test gemacht, so werden die Ergebnisse ausführlich besprochen. Auf einem Zielplakat werden Veränderungswünsche festgehalten, welche im weiteren Verlauf des Coachings bearbeitet und konkretisiert werden.
- Folgetermine
Es schließen sich ca. 5 bis 10 Folgetermine am Nachmittag bzw. nach dem Unterricht an, bei denen Coach und Schüler/-in gemeinsam mit spezifischen Methoden den Veränderungsprozess voranbringen. Orientierungspunkt sind dabei grundsätzlich die Wünsche und Bedürfnisse des Schülers/der Schülerin sowie das von ihm/ihr vorgegebene Tempo. Ein zentrales Element ist die Entwicklung eines umfassenden und persönlichen Ziels, das dem Schüler/der Schülerin hilft, sein/ihr Verhalten im Alltag nachhaltig zu verändern.
- Abschlussgespräch
Der gemeinsame Blick zurück auf den Prozess zeigt die positive Entwicklung und das neu erworbene „Handwerkszeug“ für die Zukunft. So wird dann Thema sein, welche Möglichkeiten es gibt, um den eingeschlagenen Weg erfolgreich weiter zu gehen.