Duale Ausbildung - Büro/Dienstleistungen
Überblick - Kaufleute im Gesundheitswesen
(GW)
Inhaltsübersicht
Beschreibung
Gesundheitskaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung. Der Gesundheitskaufmann ist mit den kaufmännischen Berufen in den Dienstleistungsbereichen Sport und Fitness sowie Veranstaltungswirtschaft durch gemeinsame Kernqualifikationen verbunden. Kaufleute im Gesundheitswesen sind Dienstleister in einem Arbeitsfeld, das stark wächst und ständig mehr an wirtschaftlichem Denken erfordert, denn die Gesundheitseinrichtungen müssen den Spagat zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit schaffen. Es bedarf Fachkräfte, die neben kaufmännischen Fähigkeiten auch Kenntnisse über rechtliche Strukturen und Aufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens vorweisen können. Gesundheitskaufleute sollen Geschäfts- und Leistungsprozesse in unterschiedlichen Gebieten des Gesundheitswesens planen und organisieren: in der Kundenberatung, im Personalwesen, in der Materialwirtschaft, bei der Leistungsabrechnung und im gesundheitsspezifischen Rechnungswesen. Arbeitsmöglichkeiten bieten sich in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Vorsorge- und Rehabilitationszentren, in ärztlichen Organisationen und Verbänden, in größeren Arztpraxen oder ärztlichen Netzwerken, bei Rettungsdiensten und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, in Krankenkassen, bei medizinischen Diensten und auch Sozialstationen.
- Kaufleute im Gesundheitswesen wenden rechtliche Regelungen des Gesundheits- und Sozialwesens an
- gestalten und kontrollieren Organisations- und Verwaltungsabläufe
- nutzen IT-Kommunikationssysteme und wirken bei der Entwicklung von Dienstleistungsangeboten mit
- beobachten den Gesundheitsmarkt und erarbeiten Marketingkonzepte
- arbeiten team- und kundenorientiert, informieren und betreuen Kunden
- bearbeiten Geschäftsvorgänge im Rechnungswesen und in der Kalkulation
- rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab
- erarbeiten qualitätssichernde Maßnahmen bearbeiten Vorgänge des betrieblichen Berichtswesens
- erstellen Statistiken und präsentieren sie
- bearbeiten personalwirtschaftliche Vorgänge
- ermitteln den Bedarf an Dienstleistungen und Materialien, beschaffen und verwalten sie.
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Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Berufsschule ist ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag. Ansonsten ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung für diese Ausbildung vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Eine Kürzung der Ausbildungszeit kann beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Mit allgemeiner Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist eine Verkürzung um 12 Monate und mit Fachoberschulreife oder gleichwertigem Abschluss um 6 Monate möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Ausbildungsverkürzung zuerst an Ihren Ausbilder und die IHK.
Kammerprüfung
Prüfende Stelle ist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nehmen die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr an einer Zwischenprüfung teil.
Sie wird schriftlich zu folgenden Themen in 180 Minuten durchgeführt:
- Leistungsprozesse im Gesundheitswesen
- Rechnungswesen
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des bisher erworbenen Wissens. Das Ergebnis hat keine Rechtsfolgen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In der Abschlussprüfung soll die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und beinhaltet die betriebliche Ausbildung und die Lerngebiete des Berufsschulunterrichts. Prüfungsfächer der schriftlichen Prüfung sind:
- Gesundheitswesen in 120 Minuten,
- Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens in 150 Minuten,
- Wirtschafts- und Sozialkunde in 90 Minuten
In der mündlichen Prüfung stehen dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Auswahl. Diese stammen insbesondere aus den Gebieten interne Kooperation, Lösung einer innerbetrieblichen Aufgabenstellung kundenorientierte Kommunikation, Information und Verkauf, Beschwerdemanagement In maximal 20 Minuten soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann.
Prüfungsergebnisse
Wird in der schriftlichen Prüfung in zwei Bereichen die Note fünf erteilt, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Abschlüsse und Berechtigungen
Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
- Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs durch die Kammerprüfung
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammerprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, sofern Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
Weitere Informationen zum Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen
Zusatzangebote
Folgende Zusatzangebote können Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung belegen:
- Europakaufmann
- Englischzertifikat
- Europäisches Sprachenzertifikat in Spanisch
- Internationaler Computerführerschein (ICDL)
- Auslandspraktikum
Ausführliche Informationen zur Ihren Möglichkeiten finden Sie hier: Zusatzangebote.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Die BBS Pottgraben bieten Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse - entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend - zu erwerben. Abhängig davon, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Ziel: Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr die Berufsoberschule besuchen, um die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. - Ziel: Allgemeine Hochschulreife
Verfügen Sie bereits über die Fachhochschulreife, dann können Sie die einjährige Berufsoberschule in Vollzeit besuchen. - Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife
Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, dann können Sie die 3-jährige Fachschule Betriebswirtschaft besuchen.