Überblick - Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Beschreibung

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) arbeiten in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Versandapotheken, im pharmazeutischen Großhandel und in der Pharmaindustrie. Vorrangig werden sie in kaufmännischen und organisatorischen Abteilungen der Apotheke beschäftigt. Einsetzbar sind sie auch in Drogeriemärkten.

PKA aktualisieren und überwachen den umfangreichen Warenbestand, indem sie Bestellungen aufgeben, den Wareneingang prüfen und das Warenlager kontrollieren. Außerdem kalkulieren sie Preise. Dazu benötigen sie Kenntnisse u.a. in EDV, Textverarbeitung und Buchführung. Kommunikative Fähigkeiten erfordern sowohl die Korrespondenz mit Lieferanten und Krankenkassen als auch der Kundenkontakt. PKA beraten Kunden in Bezug auf freiverkäufliche Produkte wie z.B. Kosmetikartikel, Verbandmittel oder Medizinprodukte. Da sie bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln unterstützend mitwirken, müssen sie die apothekenspezifische Fachsprache beherrschen und Kenntnisse über Arzneimittel und deren Darreichungsformen besitzen. Der Umgang mit Arzneistoffen erfordert Verantwortungsbewusstsein und eine umfassende Sachkenntnis bei der Warenlagerpflege sowie der umweltgerechten Entsorgung. Weitere Aufgaben der PKA sind das Ausstellen der Ware im Verkaufsbereich der Apotheke, die Gestaltung und Einrichtung der Schaufenster und das Planen von Werbemaßnahmen.

Weil`s Spass macht. - Als PKA echtes Teamwork erleben -
Ein Flyer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung zur PKA ist in der Regel mindestens der Hauptschulabschluss.

Ausbildungsdauer

Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits im Ausbildungsvertrag oder während der Ausbildung die Dauer verkürzt werden, z. B. auf 2 ½  oder 2 Jahre. Die Apothekerkammer Niedersachsen informiert und entscheidet über die Anträge auf Ausbildungsverkürzung (§ 8 Berufsbildungsgesetz).

Abschlüsse und Berechtigungen

Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:

  • Berufsschulabschluss: Am Ende der Berufsschule steht der mit dem Abschlusszeugnis dokumentierte Berufsschulabschluss, wenn der Unterricht erfolgreich absolviert wurde, gleichgültig, ob die Kammerprüfung bestanden wurde oder nicht. Es wird keine gesonderte Abschlussprüfung in der Berufsschule durchgeführt, das heißt der erfolgreiche Abschluss hängt von den Noten in den einzelnen Lernfeldern und Fächern ab.
  • Berufsbezeichnung: Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r
    Die Berufsausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung vor der zuständigen Apothekerkammer. Das Kammerzeugnis belegt die erfolgreiche Abschlussprüfung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Wenn Sie die Berufsschule und die Kammerprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, wenn Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.

  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
    Dieser Abschluss wird am Ende der Ausbildung auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt.
  • Erweiterter Sekundarabschluss I
    Wenn bestimmt Noten erreicht wurden, wird dieser Abschluss auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt.
  • Fachhochschulreife
    Die Fachhochschulreife wird automatisch erlangt, wenn der schulische Teil der Fachhochschulreife bereits vorher in einer anderen Schulform erworben wurde.

Ausführliche Informationen zum Berufsschulabschluss sowie zum möglichen Erwerb allgemein bildender Abschlüsse finden sich bei den berufsübergreifenden Informationen.

Möglichkeiten nach der Ausbildung

Die BBS Pottgraben bietet Ihnen nach der erfolgreichen Ausbildung die Möglichkeit weitere Abschlüsse entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend zu erwerben. Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Ziel: Fachhochschulreife
    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr in der Berufsoberschule anhängen, um die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen.
  • Ziel: Allgemeine Hochschulreife
    Verfügen Sie bereits über die Fachhochschulreife, dann können Sie die einjährige Berufsoberschule in Vollzeit besuchen.
  • Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife
    Wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, dann können Sie die 3-jährige Fachschule Betriebswirtschaft besuchen.

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