Überblick - Medizinische/r Fachangestellte/r

Beschreibung

Medizinische Fachangestellte sind in Hausarzt- und Facharztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen tätig. Sie werden auch in medizinischen Laboratorien, in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen und im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens beschäftigt.

Medizinische Fachangestellte

  • assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen,
  • betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung,
  • informieren Patienten über die Ziele und Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge,
  • führen Hygienemaßnahmen durch,
  • führen Laborarbeiten durch,
  • wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
  • wirken beim Qualitätsmanagement mit,
  • führen Verwaltungsarbeiten durch,
  • dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
  • ermitteln den Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
  • arbeiten team- und prozessorientiert.

(aus: Bundesinstitut für berufliche Bildung)

Weitere interessante Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie

  • auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen: aekn.de/mfa/ (Informationen für Auszubildende siehe hier)
  • bei dem Angebot der Bundesagentur für Arbeit: planet-berufe.de

Aufnahmevoraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

In der Praxis stellen Betriebe überwie­gend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein. (Quelle)

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer erstreckt sich in der Regel über 3 Jahre.

Bei guten Noten in der Zwischenprüfung und in den Schulzeugnissen kann mit Zustimmung des Ausbilders bereits nach 2 1/2 Jahren ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden.

Bei Vorliegen der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife kann mit Zustimmung des Ausbilders die Ausbildungsdauer verkürzt werden.

Auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen finden Sie

Informieren Sie sich bei Bedarf bei der Sachbearbeiterin der zuständigen ÄKN-Bezirksstelle.

Weitere Informationen zur dualen Ausbildung

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